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Sie überlegen, ob Sie Mitglied der Emmausgemeinde werden wollen? Das freut uns, wir helfen Ihnen hier gerne weiter!
Am besten wenden Sie sich ans Pfarramt und teilen Ihr Anliegen mit: pfarramt.emmauskirche-m@elkb.de oder 089-645264
Je nach bisheriger Kirchenmitgliedschaft gibt es fünf Wege:
Wenn Sie bisher kein Kirchenmitglied sind und auch nicht getauft sind, steht am Beginn der Kirchenmitgliedschaft die Taufe. Als erwachsener Mensch bereitet man sich auf die Taufe vor, indem man den christlichen Glauben kennenlernt. Die Pfarrer der Emmauskirche stehen hier zu Gesprächen gerne zur Verfügung.
Informationen zur Taufe finden Sie auf unserer Seite zur Taufe.
Wenn Sie getauft sind und Mitglied einer anerkannten christlichen Kirche waren, gibt es sicher viel zu erzählen: Was hat sie zum Austritt geführt? Vor allem aber: Was motiviert Sie, wieder Kirchenmitglied zu werden? Wie können wir Ihnen helfen, Ihren Platz in der Gemeinde zu finden? Es ist hilfreich, wenn Sie zum ersten Gespräch neben ihrem Personalausweis auch die Bestätigung des Austritts mitbringen, die Sie bei der Meldestelle erhalten haben.
Sind sie getauft und aktuell Mitglied einer anerkannten christlichen Kirche (u.a. römisch katholische Kirche, viele orthodoxe Kirchen, Anglikaner)? Möchten Sie evangelisch und Mitglied der Emmauskirche werden? Auch dazu können Sie gerne zuerst mit uns ins Gespräch kommen: Was motiviert Sie, Kirchenmitglied der Emmauskirche zu werden? Was motiviert Sie, Ihre Konfession zu wechseln? Wie können wir Ihnen helfen, Ihren Platz in der Gemeinde zu finden? Zwei Schritte sind dazu notwendig:
Wichtig ist: Sie müssen sich nicht erneut taufen lassen!
Sie sind evangelisch, wohnen aber nicht in Harlaching, möchten jedoch zur Emmauskirche gehören? Hier genügt ein formloses Schreiben „Antrag auf Umgemeindung“. Sie nennen ihre Adresse und die Namen (mit Geburtsdatum) derer, die mit Ihnen zur Emmausgemeinde gehören sollen (Ehepartner, Kinder). Dann wird der Kirchenvorstand dies zustimmend zur Kenntnis nehmen. Je nach Alter der Kinder muss deren Einverständnis ebenfalls eingeholt werden.
Das bedeutet zunächst: Sie gehören dazu. Sie nehmen an einer Gemeinschaft teil, die der christliche Glaube über die Generationen hinweg verbindet. „Mit Herz und Verstand“ leben wir diese Gemeinschaft, setzen uns für Hilfesuchende ein und versuchen so zu leben, wie es Jesus Christus entspricht: Wir wollen unsere Nächsten lieben und auf Gott vertrauen. Unsere Gottesdienste und Veranstaltungen stehen Ihnen offen, Sie dürfen kirchlich heiraten, Ihre Kinder taufen lassen oder zur Konfirmation anmelden, und Sie haben die Möglichkeit einer kirchlichen Bestattung. Sie haben auch das Recht, das Patenamt zu übernehmen und an den Kirchenvorstandswahlen teilzunehmen.
Die Emmausgemeinde gehört zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Diese Landeskirche ist die drittgrößte Landeskirche in Deutschland. Mitglieder der Emmausgemeinde gehören also automatisch der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern an.
Gleichzeitig ist man kirchensteuerpflichtig: Wer Einkommenssteuer zahlt, zahlt gleichzeitig Kirchensteuer. Diese ist ein Zuschlag auf die Einkommenssteuer und beträgt in Bayern derzeit 8% zzgl. Kirchgeld. [Details zur Kirchensteuer finden Sie hier] Der Staat hilft uns bei der Erhebung der Kirchensteuer – deshalb wird die Kirchensteuer wie die Einkommenssteuer automatisch ermittelt. Das spart uns als Gemeinde viel Verwaltungsaufwand.
Gängige Fragen zum Kircheneintritt finden Sie auf der Website der EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) https://www.ekd.de/evangelisch-werden-kircheneintritt-13007.htm
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Adressen, Telefonnummern, E-Mail, Ansprechpartner
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Das bedauern wir sehr! Trotzdem bieten wir Ihnen an, uns Ihre Gründe zu nennen. An Kritik und Gespräch lernen wir!
Für den Austritt müssen Sie eines der Münchner Bürgerbüros aufsuchen. Die Bürgerbüros verlangen dafür eine Gebühr.
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